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RückhaltungRegenwasserbewirtschaftung auf dem PrivatgrundstückIn vielen Städten und Gemeinden werden derzeit Lösungen gesucht, um die Entwässerung von Neubaugebieten sicherzustellen. Die bestehende Kanalisation und die Anlagen zur Misch- und Regenwasserbehandlung sind häufig ausgelastet, so dass zusätzliche Einleitungen nicht ohne weiteres möglich sind. Eine Versickerung ist aufgrund hohen Grundwasserstands oder ungeeigneter Böden oft nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar.Immer häufiger wird von den Gemeinden dann eine Regenwasserrückhaltung gefordert. Das anfallende Regenwasser wird zunächst in einem Speicher gesammelt. Über einen definierten gedrosselten Ablauf wird es langsam in den Kanal geleitet. Dadurch wird das Kanalsystem bei starken Regenfällen entlastet. Die Speichergröße ist von der angeschlossenen Fläche und vom zulässigen Ablaufbeiwert abhängig. Rückhaltung bzw. RetentionBei einer Drosselung des Abflusses muss ein entsprechendes Rückhaltevolumen zur Verfügung stehen, in dem das Wasser zwischengespeichert wird.Da für die Regenwasserrückhaltung ein Regenwasserspeicher notwendig ist, empfiehlt es sich das Speichervolumen so groß auszulegen, daß ein Teil des Regenwassers genutzt werden kann. Speicher, die eine Kombination von Regenwasserrückhaltung und Regenwassernutzung ermöglichen, werden Retentionszisternen genannt. Das Rückhaltevolumen auf einem Grundstück kann z. B. durch einen unterirdischen Speicher hergestellt werden. Ist auf einem Grundstück der Bau einer Regenwassernutzungsanlage geplant, kann das erforderliche Rückhaltevolumen zur Drosselung des Niederschlagsabflusses dem eigentlichen Nutzvolumen "aufgesetzt" werden. Es entsteht ein sogenannter Retentionsspeicher mit dem Vorteil, dass einerseits Regenwasser für die Nutzung im Haushalt bereit steht und andererseits mit geringen Mehrkosten zusätzliches Rückhaltevolumen für die gedrosselte Ableitung in den Kanal geschaffen wird. Mit der Retentions-Drossel wird das erforderliche Rückhaltevolumen in Retentionsspeichern, Teichanlagen, Rigolen oder anderen Rückhalteeinrichtungen auf ein Mindestmaß reduziert. |
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